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   BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65   

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https://dejure.org/1965,691
BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65 (https://dejure.org/1965,691)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1965 - 5 StR 413/65 (https://dejure.org/1965,691)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 (https://dejure.org/1965,691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2, § 177 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65
    Es genügt, daß er die Nötigungshandlung als eigene Tat will und dabei billig daß sie zur Duldung des Beischlafs führt (vgl. BGHSt 6, 226, 228 [BGH 25.06.1954 - 2 StR 298/53]; ebenso schon RG LZ 1921 Sp. 109).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65
    Protokollrüge unzulässig (vgl. BGHSt 7, 162).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65
    Die Revision gibt außer dem unerreichbaren Zeugen B. keine Beweismittel an, die nach ihrer Ansicht dem Landgericht eine weitere Aufklärung hätten ermöglichen können (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65
    Es hat ersichtlich nicht verkannt, daß die durch die Aussage des Zeugen Kr. selbst begangene Begünstigungshandlung nicht genügte, um den Zeugen unvereidigt zu lassen (vgl. BGHSt 1, 360).
  • RG, 19.12.1905 - 1605/05

    Darf das erkennende Gericht den Antrag auf Ladung solcher Zeugen ablehnen, welche

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65
    Die Frage, ob das Gericht wegen der Unerreichbarkeit eines benannten Zeugen aussetzen will, unterliegt seinem freien Ermessen (vgl. RGSt 38, 256, 257; 53, 197).
  • RG, 15.02.1919 - V 812/17

    Zum Begriff der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung im Sinn des § 377 Nr.

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65
    Die Frage, ob das Gericht wegen der Unerreichbarkeit eines benannten Zeugen aussetzen will, unterliegt seinem freien Ermessen (vgl. RGSt 38, 256, 257; 53, 197).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    In die tatgerichtliche Bewertung dürfen die Gesamtumstände, die dem Erscheinen und der Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung entgegenstehen, einbezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65).
  • BGH, 05.04.1978 - 2 StR 468/77

    Anforderungen an die Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnismittel -

    Der Inhalt des Begriffs ist nicht ein für allemal festgelegt, er hängt vielmehr jeweils von den Umständen ab (BGH, Urt. vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 -).

    Sie konnte daher rechtsfehlerfrei zu der Feststellung gelangen, daß der Zeuge einer Ladung nicht Folge leisten werde und, da er im Ausland zum Erscheinen nicht gezwungen werden konnte, unerreichbar sei (vgl. BGH GA 1965, 209; BGH, Urt. vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 -).

  • BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77

    Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle

    Wer einen Tatbeitrag auf der Grundlage gemeinsamen Wollens leistete, war Mittäter nur, wenn er die gesamte zweiaktige Tat als eigene wollte (BGHSt 6, 226, 228; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH, Urt. vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 - RGSt 3, 181, 182/183; 71, 364), wenn auch eingeräumt wurde, daß "die Nötigungshandlung im Vordergrund der Tatbestandsmäßigkeit steht" (BGHSt 6, 226, 228), daß in dieser Handlung "das entscheidende Unrecht liegt" (BGH bei Dallinger a.a.O.).
  • BGH, 24.10.1967 - 1 StR 451/67

    Ablehnung des Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit einer benannten Zeugin -

    Unerreichbar sind diejenigen Beweismittel, bei denen die unter Beobachtung der Aufklärungspflicht erforderlichen und der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen des Gerichts, sie herbeizuschaffen, ohne Erfolg geblieben sind und auch keine begründete Aussicht dafür besteht, daß sie in absehbarer Zeit beigebracht werden können (BGH NJW 1953, 1522 Nr. 22; Urteile vom 19. Februar 1960 - 4 StR 590/59 , vom 24. Mai 1965 - 5 StR 413/65 und vom 13. Dezember 1966 - 1 StR 446/66).
  • BGH, 26.04.1977 - 5 StR 768/76

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Vorliegen einer

    Das Landgericht konnte deshalb ohne Rechtsfehler davon ausgehen, daß die Zeugin unerreichbar i. S. des § 244 Abs. 3 StPO war (BGH 4 StR 590/59 vom 19.2.1960; 5 StR 413/65 vom 26.10.1965).
  • BGH, 03.10.1972 - 4 StR 439/72

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Abgrenzung zwischen

    In der Regel kann die Tatsache, daß ein Beteiligter selbst an dem Opfer geschlechtliche Befriedigung suchen möchte, als Anzeichen dafür gewertet werden, daß er durch seine Mitwirkung an der Tat sein eigenes Vorhaben fördern will (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 -).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 715/75

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Ist ein Zeuge nur zeitweise nicht zu ermitteln, so ist er nicht unerreichbar (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65); dasselbe gilt, wenn er unter der zunächst angegebenen Anschrift nicht zu finden ist (BGH GA 1968, 19).
  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 25/69

    Verlesung von Niederschriften über frühere Vernehmungen eines Mitangeklagten -

    Eine derartige Beistandsleistung erfüllt bereits den Tatbestand der (vollendeten) Begünstigung, wie denn auch das Gesetz selbst (§ 257 Abs. 3 StGB) die vor der Begehung der (zu begünstigenden) Tat "zugesagte" Begünstigung als Beihilfe bestraft und damit als eine abgeschlossene Handlung behandelt wissen will (vgl. auch RG JW 1929, 2730; 1936, 2806; BGH Urteile vom 18. Juni 1953 - 5 StR 184/53 - Leitsatz in LM Nr. 6 zu § 60 Nr. 3 StPO und vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 - Seibert NJW 1963, 142; Schwarz/Kleinknecht 27. Aufl. § 60 StPO Anm. 6 C).
  • BGH, 28.05.1975 - 2 StR 186/75

    Berücksichtigung der Vereidigung des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung

    Anlaß zu einer solchen Erörterung hätte aber bestanden, weil die Vorschrift des § 60 Nr. 2 StPO auch dann Anwendung findet, wenn die begünstigende Aussage in der Hauptverhandlung dem Angeklagten vorher zugesagt wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1953 - 5 StR 184/53 = LM Nr. 6 zu § 60 Nr. 3 StPO; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 -).
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